BEDINGUNGEN u. VORSCHRIFTEN des CAMPING LA MEDUSA
Der Zutritt zu unserem Villaggio setzt die absolute Einhaltung unseres anschliessenden Ordnungsplans, voraus:
ANKUNFTSBÜRO FÜR MIETER, GÄSTE und BESUCHER
1. Der Mieter, muss bei Ankunft, bevor er das Camping betritt, an der Reception seinen Personalausweis od. Pass, sowie dieselben Dokumente der gesamten Familie od. Gruppe, vesehen mit erkennbarem Foto, zur Registrierung der gesetzl. Vorschrift , abgeben und die Ordnungsvorschriften des Campings LA MEDUSA anerkennen.
Die Direktion behält sich vor, nach eigener, unanfechtbarer Entscheidung, ungewünschte od. überzählige Gäste od. Tiere, nicht zu akzeptieren.
Es ist Besuchern, welche sich in der Campinganlage aufhalten wollen, ohne die unanfechtbare Zusage der Reception od. der Direktion, nicht erlaubt zu besuchen . Dies ist nur mit Abgabe des gültigen persönl. Dokuments, versehen m. erkennbarem Foto, zum Eintritt in die Anlage, zugelassen. Die Besucher, nach Ablauf der 1. Gratis-Eintrittsstunde, müssen den regulären Besuchertarif nach der angebrachten Preistabelle, die sich in der Reception befindet, bezahlen und müssen den Campingplatz unwiederruflich bis 23.00 Uhr des selben Tages, verlassen. Sollten die Besucher ihre Aufenthaltszeit verlängern wollen, müssen an der Reception vorher, anhand der angegebenen, jährl. Tarif-Preisliste welche sichtlich ist, genau nach Buchungsplan, die kompletten Aufenthaltskosten bezahlen. Die Direktion behält sich unanfechtbar vor, unerwünschte und überzählige Besucher, Mieter, soiwe Tiere, nach eigener Entscheidung, nicht zu akzeptieren. Der Besucher, welcher mit dem eigenen Verkehrsmittel den Campingplatz besuchen will, muss von der Direktion im unanfechtarem Einverständnis zugelassen werden und hat vorher an der Reception den zuständigen, akutellen Tarif laut Preisliste für die gesamte Aufenthaltsdauer zu bezahlen, sowie sich mit einem gültigen Dokument m. erkennbarem Foto, auszuweisen.
Kunden des Campingplatzes müssen sich überzeugen, dass ihre Besucher die Bewilligung der Direktion, zum Aufenthalt in der Anlage haben und ihr Verhalten im Villaggio, den Vorschriften entspricht. Kunden, welche ihre Besucher im Inneren des Campings unterbringen, ohne diese vorschriftsmässig an der Reception registriert zu haben, werden von der Direktion unanfechtbar des Campinplatzes verwiesen.
2. Jede Ankuft od. Abreise im Villaggio muss der Reception mitgeteilt werden. Überschreitung der Vorschriften zwingt die Direktion, angemessene , unwiederrufliche Massnahmen zu treffen, sowie die Verweisung vom Campingplatz.
3. Der Gast ist verpflichtet , das ihm bei seiner Ankunft übergebene Armband der Identification, welches ihm den Eingang in das Camping ermöglicht, immer zu tragen. Die Direktion und das zuständige Überwachungspersonal sind jederzeit zur Kontrolle des denjenigen bemächtigt, der dieses nicht trägt und um gegebenenfalls die Registrierung an der Reception zu überprüfen.
4. Die Personen, welche sich ohne Bewilligung im Campingplatz aufhalten, werden dem zuständigen gesetzl. Organ, wegen Überschreitung des § 614 des civl.Gesetzes(Hausfriedensbruch) angezeit.
VERBOTE UND VERPFLICHTUNGEN
5. Die angebrachten Öffnungszeiten des Büros und der versch. Serviceleistungs-Betriebe, müssen strikt eingehalten werden.
6. Von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 01.00 bis 7.00Uhr sind alle Geräusche, welche die Ruhe der Gäste stören könnte, absolut verboten. Dazu gehören z.B.das Montieren von Zelten, Radio, TV, Musik u.a. , Zusammentreffen von lautstarken Gesellschaften, sowie das Benutzen des Spielplatzes und der sportl. Geräte.
7. Von Montag bis Freitag ist das Haupteingangstor von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 01.00 bis 07.00 Uhr geschlossen. Am Samstag und am Sonntag ist das Haupteingangstor von 01.00 bis 07.00 Uhr geschlossen. In den angegebenen Zeiten ist es absolut nicht erlaubt, mit Motorfahrzeugen in der Campinganlage herumzufahren, od. Anspruch auf Ein-und Ausfahrt zu erheben. Es ist nicht gestattet, mit dem Fahrrad in der Zeit von 01.00 bis 07.00 Uhr in der Anlage herumzufahren. In den angegebenen Zeiten besteht : Fussgängerzone.
8. Alle Geräte die Geräusche erzeugen, müssen immer in geringer Lautstärke benutzt werden, um keine Ruhestörung zu veranlassen.
9. Das Schwimmbad ist von 9.00 bis 13.30 Uhr und von 15.30 bis 19.00 Uhr geöffnet; es ist Pflicht, vor dem Benutzen, zu duschen und die Badehaube zu tragen. Es ist absolut verboten mit Kleidern, der Matratze od. anderen Schwimmbadgegensständen das Pool zu benutzen , ausserdem dürfen keine Lebensmittel, Getränke od. Gläser verwendet werden. Kinder unter 8 Jahren müssen immer in Begleitung der Eltern sein.
10. Kunden müssen die gesamten Aufenthaltskosten, vor der Benutzung des Campingplatzes, seis für Bungalows, Zelte, Wohnheime od. Stellplätze, an der Reception bezahlen. Es ist vorgeschrieben, den Bungalow innerhalb von 09.00 Uhr und den Stellplatz bis 12.00 am Abreisetag, zu verlassen.
11. ALLE Fahrzeuge müssen im Camping in Fussgängertempo fahren ! Die Parkplätze Süd und Nord sind extra zum Abstellen vorgesehen und es ist nicht erlaubt diese in den Zuganswegen und auf eventuell freien Stellplätzen, zu parken. Kunden, die ihre Fahrzeuge nicht richtig, nach Vorschrift parken, wird von der Direktion unwiderruflich die Zufahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
12. Die Zufahrt zur Zone Süd des Campingplatzes ist für alle Fahrzeuge, nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Direktion erlaubt. Es ist denjenigen, die Behinderte begleiten, die Zufahrt in diese Zone und in den, von der Direktion vorgeschriebenen Zeiten, zum Ein-u.Ausladen, auch von per Hand nicht tranportierfähigen Gegenständen, erlaubt.
13. Es ist ausdrücklich verboten Campingeinrichtungen und Geräte, sowie die Pflanzen zu beschädigen od. diese zu benutzen, zu befestigen od .als Mittel zum Zweck zu verwenden. Weiters ist es verboten Löcher zu graben, heisse u. giftige, flüssige od. feste Abfälle in die Erde zu schütten, Feuer im Freien anzuzünden und Gegenstände od. Materialien , welche die Kanalisation verstopfen könnten, in die Toilettenanlagen,zu werfen. Der Campingplatz La Medusa, ist nicht für Schadenfälle durch Bäume, Stäucher od. anderen, von der Natur ausgehenden, unvorhersehbaren, zufälligen Schäden an Personen, Tieren,Fahrzeugen aller Art und Sachgegenständen, die aus Höherer Gewalt entstanden sind, verantwortlich. Es ist verboten, nicht überwachte Kanister, Tonnen , Schachteln, Kisten, Dosen u.a. Verpackungsmaterialien, welche gefährliche, giftige Produkte, wie ätzend, tossisch,feuergefährl. enthalten, in der Anlage unbeaufsichtigt herumstehen zu lassen.
14. Verboten sind Befestigung mit Seilen, Drähten u. Riemen(z.B. um Schattenplanen od. Zelte zu befestigen) wenn diese den Verkehr od. Fussgänger behinder od. zu Fall bringen od. Verletzungen zuführen könnten . Wo es möglich ist, mit Bewilligung der Direktion, können in Menschenhöhe eventl. Hilfsmassnahmen für die Wohneinheit angebracht werden, immerhin gekennzeichnet mit Fähnchen, Schildern od. anderm, um Unfälle zu vermeiden , u.a. ist die Einzäunung der Stellplätze od. das Verbinden mit Seilen, wenn diese den Durchgang verhinder, verboten.
15. Minderjärige müssen immer in Begleitung der Eltern od. derjenigen, welche die Eltern vertreten und auch erwachsen sind, sein . Kinder müssen in Begleitung dieser sein, wenn sie die Sport-Anlagen, deren Geräte od. die Toiletten, benutzen. Eltern sind direkt für ihre Kinder u. Jugendlichen, verantwortlich. Kinder müssen immer von den Eltern beaufsichtigt sein, denn die Direktion übernimmt in keinem Fall jegliche Verantwortung. Die Direktion übernimmt ebenso keine Verantwortung für Kinder u. Jugendliche in der Campinganlage bei allen sportl. Aktivitäten, sowie Benutzung von Geräten des Villaggios, auch am Strand und Meer.
16. Minderjährige, unter 18 Jahre, sind im CAMPING LA MEDUSA, nur zugelassen, wenn diese von Erwachsenen, welche sämtl. Verantwortung für den Minderjährigen übernehmen und mit einer Originalvollmacht seitens der Eltern, befugt sind. Die Vollmacht muss in der Direktion hinterlegt sein. Die Minderjährigen müssen von den Eltern od. demjenigen Erwachsenen, der diese vertritt und somit sämtl. Verantwortung für den Aufenthalt im Camping übernimmt, beaufsichtigt sein; dazu gehört : Benutzung aller Strukturen u. Sportgeräte, sämtl. Serviceanlagen, Strand u.a. Für Kinder gelten, wie hier oben angeführt, die selben Regeln. Alle Aktivitäten die Kinder u. Minderjährige, immer in Begleitung der Erwachsenen, im CAMPING LA MEDUSA betreiben, müssen unter absoluter Aufsicht und Verantwortung der Eltern od. deren Vertreter, sein. Die Direktion übernimmt keinerlei, direkte Verantwortung .
17. Zum Waschen von Wäsche und Geschirr, müssen die dafür extra vorhandenen Spühlbecken benutzt werden.Es ist verboten, in den vorhandenen Trinkwasser-Brunnen u. Anlagen, Wäsche, Badeanzüge, Geschirr, Tiere u.a. zu waschen.
18. Hunde und alle anderen Tiere, sind nur erlaubt, wenn diese regulär geimpft und versichert sind. Ihre Anwesenheit müss bei Ankunft, sichtlich bekanntgemacht werden. Hunde müssen an der Leine gehalten werden und dürfen nicht frei im Camping herumlaufen. Für deren phisiologische Notwendigkeiten (Kot u. Urin), müssen diese aus der Campinganlage begleitet werden, wo sich nördl. des Campingplatzes eine Freilaufzone befindet. Sollte Kot od. Urin in der Campinganlage hinterlassen werden, muss der Tierbesitzer diesen sofort entfernen und die Stelle reinigen. Der Tierbesitzer ist weiteres für alle, von dem Tier verursachten Schäden an Persone und Sachen, direkt verantwortlich.
19. Das Waschen von Tieren ist nur an den vorgesehenen Plätzen, nächst zu den Waschstellen Nord, erlaubt.
20. Der Müll, verschlossenen in Säcken, muss in die dafür vorgesehenen Boxen, an der Rückseite des Campingplatzes gebracht u. dort in den Kästen deponiert werden. Es ist nicht erllaubt in der Campinganlage alte Möbel, Matratzen, Gitter, Betteinsätze, Elektrogeräte, Fahrräder usw. zu entsorgen !
21. Die Gasflaschen im Besitz der Campingmieter, müssen den rechtl. Normen entsprechen, korrekt benutzt und untergebracht sein.
22. Es ist verboten, an allen Strukturen, Bäumen u. zusätzl. Anlagen im Campingplatz, Antennen für sämtl. Radio,TV-geräte usw., zu installieren.
23. Vorschrift ist : Für alle chem.WC u. Toiletten, die dafür zur Verfügung stehende Anlage od. das Camper-Service, zu benutzen.
SAISON-VERTÄGE FÜR STELLPLÄTZE
24. Es ist verboten, an sämtl. Elektroanschlüssen und Aufladestellen Veränderungen , sowie Reparaturen nach eigenem Gutdünken in der gesamten Campinganlage, vorzunehmen. Alle elektrischen Anschlüsse müssen den Sicherheitsnormen und der Isolierung, speziell muss das Anschlusskabel 3 -polig, geeignet für mobile Kabellegung des Typs H07RN-F, mit Leitungen(Steckern) mindestens von Sektion 2,5mm entsprechen und eine Länge von maximal 25 m haben. Die Stecker an den Enden müssen beide 2P+T, 230 V-16 A, konform der CEI 23-12 Norm, sein. In jdem Fall ist es zu empfehlen, sich an der Reception zu informieren. Der Gebrauch von Strom betrifft die Beleuchtung und die Funktion eines kl. Kühlschranks. Es ist absolut verboten, Öfen aller Art , Microwellen-und Elektroherde anzuschliessen. Alle Anschlüsse müssen den CEE Normen entsprechen.
25. Im Fall einer Installierung eines zusätzl. Vorraums, von der Direktion bewilligt, verpflichtet sich der Camping-Mieter das vorhandene Regulierungsformular in welchem er erklärt perfekt über die regionalen u. nationalen Vorschriften informiert zu sein, dieses zu akzeptieren u. zu unterschreiben und z.B. zu wissen, dass man sich nicht direkt an die Hauptwasserleitung, Stromanschluss, Kanalisation usw., anschliessen kann, sowie die Vorschrift zum Verlassen des Campings, am Saisonsvertragsende , Mietende od. in Fällen von Höherer Gewalt, kennt.
Der Saisonvertrag sieht den Eintritt und die Benutzung des Stellplatzes für maximal 8 Personen vor, welche bei Ankunft und vor Benutzung desjenigen, an der Reception ihre Registrierung vornehmen müssen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich bis maximal 4 Pers. gleichzeitig beim Saisonsvertrag ohne Anschlüsse und ein Maximum an 5Pers. gleichzeitig, beim Saisonvertrag mit Anschlüssen, bei Mobilheimen, im Camping aufhalten können. Alle angemeldeten und über 8 Pers. angegebenen, müssen die tägl.Abgabe(Miete), auch wenn für diese das erlaubte Limit der 4-5Pers. zutrifft, bezhalen. In Ausnahmefällen kann von der Direktion ein schriftl. Übereinkommen getroffen werden.
VERTÄGE FÜR AUFENTHALTE AM STELLPLATZ UND PRO WOHNEINHEIT
26. Es wird kein Preisnachlass, bei verspäteter Ankunft od. vorzeitiger Abreise auf die Buchungszeit rückerstattet. Im Fall der Stornierung der Buchung, wird die Anzahlung wie folgt rückerstattet : 90% der Anzahlung bei Stornierung von 60 Tagen vor Ankunft; 50% der Anzahlung bei Stornierung bei 30 Tagen vor Ankunft; keine Rückerstattung bei Stornierung in weniger als der vorhergenannten Tage.
27. Die Wohneinheiten mit allen inneren Einrichtungen, müssen so wie diese bei Antritt der Miete übergeben wurden, rückerstattet werden. Am Ende des Aufenthalts, wird in den Wohneinheiten eine ordnungsgemässe Besichtigung erfolgen, um den Gesamtzustand der Wohneinheit zu überprüfen. Sollte dieser nicht dem Anfangszustand entsprechen, wird die hinterlegte Kaution komplett einbehalten.
28. Die Nummerierung der Wohneinheit und der Stellplätze, wird von der Direktion eingeteilt und kann, je nach Anspruch dieser, variieren und verschoben werden. Die Camping-Gäste, Mieter u. Besucher müssen sich an die von der Direktion angegebenen Vorschriften halten und seis beim Parken der Autos, Aufstellen von Zelten und Wohnwagen mit deren Ausrüstungen, ordungsgemäss, innerhalb der Grenze des gemieteten Stellplatzes, befinden.
VERSCHIEDENES
29. Im Falle eines Stromausfalls, eines Wassermangels od. Wasserausfalls, hat die Direktion keinerlei Verantwortung und ist in keinerweise verpflichtet , Schadenersatz an Personen, Tieren od. Dingen, zu leisten.
30. Jeder Mieter ist verpflichtet, seine Wertgegenstände, alle seine Besitzgegenstände, wie auch Autos usw. unter Obhut zu halten. Die Direktion übernimmt absolut keine Verwantwortung für , im Fall verlorenen, vermissten od. gestohlenen Gegenständen od. Objekten u. Wertgegenständen, die nicht ordnungsgemässer in Obhut gehalten werden. Weiters übernimmt die Direktion keine Verantwortung für Unfälle, Verletzungen und Schäden die sich der Campinggast sowie dessen Familienangehörige u. Gäste, bei den versch. Sport- Geräten u. Aktivitäten, auch mit Tieren, in der Campinganlage u. auch am Strand,- von sich selbst verursacht, - zugeführt hat. Dasselbe gilt bei Schäden von Schlechtwetter und willentl. Beschädigung von Gegenständen, Autos, Fahrrädern, Mobilheimen u. Zelten.
31. Derjenige, welcher ohne Zustimmung und ohne Voranmeldung in der Direktion, auf eigene Faust, jegliche Art von unbewillgtem An-u. Aufbau, auch nur vorübergehender, gefährlicher Strukturen realisiert, bemächtigt die Direktion zur sofortigen Entfernung dieser, welche an die Depotstelle des dafür zuständigen Parkplatzes gebracht werden. Weiters wird der Campinggast unwiderruflich des Campings verwiesen , sowie zu einer Zahlung von €25,00 pro Arbeitsstunde zur Entfernung u. Abbau der Strukutr, verpflichtet. Alle Gegenstände können mit Voranmeldung in der Reception, in der Öffnungszeit der Depotstelle am Parkplatz, nur unter Begleitung des zuständigen Personals, abgeholt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch und verpflichtet sich , keinerlei Rückerstattung der Miete u. keinerlei Widergutmachung in irgendeiner Form , zu fordern.
32. Die Direktion weist darauf hin, in den dafür geeigneten Zonen, das Grillen mit Barbecues od. Grills, rücksichtsvoll zu handhaben und in nicht geeigneten Uhrzeiten, sowie an windigen Tagen, zu unterlassen, weil dies gefährlich sein kann und auch die Nachbarn stört. Die Direktion weist ausdrücklich darauf hin, den richtigen Umgang u. Platz für das Grillmanöver zu wählen, sich vom Erlöschen des Feuers zu überzeugen , um Brände u. Unfälle hauptsächl. m. Kindern , zu vermeiden.
33. Der Campingplatz LA MEDUSA u. seine Direktion, ist nicht für unbefugtes Benutzen aller Campingstrukturen, einschliesslich Schwimmbad, Spielplatz und Strandanlage, verantwortlich.
34. Die diversen Strukture u. Anlagen, können auf unanfechtabare Entscheidung der Direktion, jederzeit in der Campinganlage, wegen notwendiger Situation, verschoben werden.
35. Das Unterschreiben des Mietvertrages, sowie die angeführten Vorschriften des Campings, befugt CAMPING LA MEDUSA, zum unentgeltichen Gebrauch, für Informations- und Werbezwecke sowie Videos, in denen Anwesende fotografiert wurden, d.h. des Unteschreibenden und seiner Familienangehörigen, Kleinkinder, Minderjährige sowie deren Verantwortliche und Gäste desjenigen, verzichten ausdrücklich auf jede Art der Widergutmachung und der Rückerstattung in jeglicher Form, des oben angeführten Materials. Camping La Medusa kann die Anschrift u. die anagrafischen Daten des Gastes und dessen Angehörigen u. seinen Gästen, zur Versendung von Info-material, Documentationen u. Werbung, unentgeltlich benutzen.
36. Mit Saisonanfang und Saisonende, garantiert die Direktion nicht für die komlette Funktionalität der sämtlichen Strukturen und Aktiviäten in der Campinganlage . Es können keine Forderungen an Preisnachlass od. Rückerstattung der Aufenthaltskosten gefordert werden.
37. Jeder Anwesende u. Mieter im Campingplatz ist selbst verantwortlich für seine pers. Gegenstände jegl. Art, Autos, Zelte, Camper od. Wohnmobil, um diese gerecht zu verwahren. Injedem Fall, übernimmt die Direktion keinerlei Verantwortung für verlorene, gestohlene u. vermisste Gegenstände, die nicht ordnungsgemäss verwaltet wurden.
Der Aufenthalt im CAMPING LA MEDUSA, setzt voraus, dass die angeführten Vorschriften vom Mieter und dessen Angehörigen, seinen Gästen, Verantwortlichen der Minderjährigen, voll akzeptiert werden und es der Direktion vorbehalten bleibt, nach ihrem Gutdünken, weitere Normen zur Verbeserung der Funktionalität des Campings, hinzu zufügen. Das Personal des Campings ist autorisiert , zu veranlassen, die Vorschriften auf Aufforderung zu respektieren ; sollte dies nicht erfolgen,in der Direktion zu melden. Die Vertragsbrüchigen werden daraufhin sofort des Campingplatzes verwiesen. Die Direktion behält sich vor, nach ihrem Gutdünken, das Recht zur Verweisung von der Campinganlage+ Strand anzuordnen, od. das eventl. Wiedermieten-wollen im Camping LA MEDUSA zu untersagen, mit dem Hinweis auf unerwünschte, vertragsbrüchige Kunden, welche die Harmonie in der Anlage mit ihrem stöhrendem Verhalten beeinflusst und das Gesamtbild"Image" des Campings, geschädigt haben.
38. Zuständiger Gerichts-Verhandlungsplatz für Streitfragen ist das Gericht von Ancona.